Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Mehlig & Heller GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Erhard Mehlig, Raiffeisenstraße 24, 97209 Veitshöchheim, im Folgenden „Verkäufer“ genannt und dem jeweiligen Kunden.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck vornimmt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verkäufer an den Kunden.

5. Der Kunde kann über die Website des Verkäufers eine Bestellung der Ware vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt erst durch Zusendung einer Versandbestätigung, spätestens mit Lieferung der Ware zustande.

6. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Bestellung per Email übersandt. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.

7. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.

§ 2 Abwicklung des Kaufvertrages, Versandkosten

1. Der Kunde trägt die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Versandkostentabelle unter https://www.mehlig-heller.de//zahlung-versand/

2. Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Lieferungen ins Ausland, bei Erst-bestellen oder aus anderen Gründen bestimmte Bezahlungsvarianten auszuschließen.

3. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach Eingang der Bestellung des Kunden und im Falle der Vorauskasse nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Ware unverzüglich an den Kunden auf dem Postweg zu übersenden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

4. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.

5. Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Der Verkäufer weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.

6. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

7. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 7 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

1. Für Mängel der Waren haftet der Verkäufer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.

2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt.

4. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

5. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2, 3 und 4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

§ 4 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang und Verzug

1. Einfacher Eigentumsvorbehalt (Kontokorrent-/Saldoklausel (Geschäftsverbindungsklausel)

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

3. Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.

4. Übersicherungsklausel

Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als (hier wäre die Prozent-Marge in der jeweiligen Branche einzusetzen, jedoch maximal 20 %) übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

§ 5 Rücksendekosten, Rücksendung

Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.

2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.

3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.

Stand: 06/20